Charta oecumenica
von Hans-Georg Hunstig
Die Charta Oecumenica ist für die Christenheit in Europa in den letzten Jahren zu einem wichtigen Grundlagendokument geworden. Sie wurde am 22. April 2001 von den Präsidenten der Konferenz Europäischer Kirchen (Organisation der orthodoxen, anglikanischen, altkatholischen und protestantischen Kirchen Europas) und des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (Organisation der Römisch-Katholischen Kirche) in Straßburg feierlich unterzeichnet.
Sie stellt ökumenische Grundüberzeugungen heraus und entwickelt daraus ökumenische Selbstverpflichtungen der Kirchen - im Verhalten der Kirchen untereinander, gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen, insbesondere dem Judentum und dem Islam. Die Charta Oecumenica hat keinen lehramtlichen oder kirchenrechtlichen Charakter. Sie versteht sich als Sendschreiben an die Kirchen mit der Einladung, sich die genannten Selbstverpflichtungen zu eigen zu machen.
In Deutschland kam es im Rahmen des 1. Ökumenischen Kirchentages 2003 in Berlin zu einer feierlichen Annahme des Dokumentes, indem die Verantwortlichen der Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen die Charta Oecumenica für Deutschland unterzeichneten. Sie war eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des 2. Ökumenischen Kirchentages 2010 in München und soll auch zukünftig Richtschnur für die Zusammenarbeit der Christinnen und Christen auf dem Weg zur Einheit sein.



