Freikirchen
von Irmgard Stanullo
Die klassischen Freikirchen, wie Methodisten, Baptisten, Mennoniten, u.a., sind dem reformatorischen Erbe verbunden und daher evangelische Freikirchen.
Freikirchen sind Freiwilligkeitskirchen. Für sie gilt:
Glaubens- und Entscheidungsfreiheit
Jeder Mensch soll die Freiheit haben zu glauben oder nicht zu glauben. Die persönliche, freiwillige Entscheidung für den Glauben an Jesus Christus ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Gemeinde. Daher werden Kinder nicht als Mitglieder gezählt. Diese Entscheidungsfreiheit hat für manche Freikirchen die Konsequenz, dass sie nur Menschen taufen, die aufgrund ihres Glaubens die Taufe begehren.
Trennung von Kirche und Staat
Freikirchen möchten ihren Glauben frei und unabhängig leben – ohne Einmischung oder Abhängigkeit von außen, insbesondere vom Staat. So erhebt der Staat für sie keine Kirchensteuer, sondern die Mitglieder leisten freiwillige finanzielle Beiträge, die i.d.R. weit über der sog. Kirchensteuer liegen.
Damit finanzieren die Freikirchen ihre Pastoren / Pastorinnen, Diakone / Diakoninnen, den Bau und Erhalt ihrer Kirchen und Gemeindehäuser, eigene theologische Ausbildungsstätten, diakonische Einrichtungen, weltweite Hilfsprojekte, etc.
Freikirchen kennen keine geistliche Hierarchie. Für sie gilt das ‚Priestertum aller Glaubenden’. Pastoren und Pastorinnen sind zwar Amtsträger/innen mit bestimmten Aufgaben, sie bilden jedoch keinen besonderen geistlichen Stand.
In Freikirchen lebt ein breites Spektrum an Frömmigkeit und damit auch an theologischer Sichtweise. Diese Vielfalt ist Herausforderung und Chance zugleich; sie ist Reichtum der ‚Gemeinschaft der Heiligen’.



